rote Gebiete nun auch in Göttingen

22.12.20 Nun sind wir in Göttingen mit erheblichen Flächen im westlichen Leinetal dabei. Dieses Weihnachtsgeschenk hätte sich sicher niemand gewünscht, genaueres gibt es beim LEA-Portal des SLA :  https://sla.niedersachsen.de/landentwicklung/LEA/

Hinweis: Bitte beachten: Auf der linken Seite sind unter dem Punkt „Ebenen“ die Häkchen bei „Düngeverordnung“ zu setzen.

  • Zwischen dem 01.01.2021 und dem Inkrafttreten der Neuabgrenzung im März/April 2021 gelten alle landwirtschaftlichen Nutzflächen als rotes Gebiet, die beim Häkchen „Gebiete nach § 13a Abs 4“ und „NDüngGewNPVO“ – „Gebietskulisse Grundwasser“ innerhalb der dann sichtbaren Gebiete gelegen sind
  • Ab Inkrafttreten der Neuabgrenzung gelten „nur“ noch die Feldblöcke als rote Flächen, die beim Häkchen „Entwurf Neufassung NDüngGewNPVO“ – „Entwurf mit Nitrat belastete Gebiete“ erkennbar sind.

Wir informieren Sie, sobald weitere Infos vorliegen