Düngeplanung und Meldepflicht beachten

06.07.17 Neue Meldepflicht für Wirtschaftsdünger
Die niedersächsiche Meldeverordnung wurde geändert. Ab dem 01.07.2017 besteht für alle Betriebe, die im Kalenderjahr mehr als 200 t, bzw. m³ Wirtschaftsdünger (Gülle, Gärreste, etc.) aufnehmen und/oder abgeben (Achtung: bisher war das nur bei 200t Abgabe notwendig, jetzt bei 200t insgesamt) eine Meldepflicht. Dieser Meldepflicht muss im Meldeprogramm Niedersachsen (www.meldeprogramm.de) nachgekommen werden.
Bitte beachten Sie, dass diese Meldungen innerhalb von 4 Wochen erfolgen muss. Die relevanten Passwörter dürften Ihnen bereits vorliegen.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ab sofort für alle: Ermittlung des Düngebedarfs 
Die Ermittlung des Düngebedarfs müssen alle Betriebe vor der ersten Düngergabe (also ab sofort) vorliegen haben. Weiter Infos dazu finden Sie hier

Die Nmin werte 2017 finden Sie hier

Wir informieren über die neuen Düngeverordnung und die Stoffstrombilanzierung, wenn die Details bis ins letzte geklärt sind.