Landvolk Stromtarife

17.07.2017 Aktuell erreichen uns viele Anfragen zu bestehenden Stromverträgen, dazu folgende Information für unsere Rahmenvertragskunden:  Die eon hat die Preise für die Grundversorgung und damit zusammenhängende Privatkundentarife erhöht. Daher haben einige Kunden ein Sonderkündigungsrecht. Hierauf wird von den Mitbewerbern hingewiesen.

Kunden, die einen eon Vertrag im Rahmentarif des Landvolks haben (z.B. E.ON eFix Agrar NLV 2019) sind von der Preiserhöhung nicht betroffen. Hier gelten die vereinbarten günstigen Konditionen bis zum Ende der Vertragslaufzeit (z. B. 31.12.2019).

Sollten Sie in einem der betroffenen Tarife sein, sind Sie von der eon angeschrieben und auf die Erhöhung hingewiesen worden. In diesem Fall lohnt sich ggf. der Wechsel in einen unserer Landvolktarife. Hierzu können Sie sich gerne an uns wenden, wir rechnen das für Sie gern durch. Senden Sie uns dazu bitte Ihre letzte Abrechnung.