Fristen Agrardieselantrag beachten

28.06.17 beim Antrag auf Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Dieselrückvergütung) gilt es, folgendes zu beachten:
Wie Sie durch uns und die Fachpresse bereits vielfach erfahren haben, sind neben den Antrag auf Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Dieselrückvergütung), bzw. dem Vereinfachten Antrag auf Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Vordrucke 1140, bzw. 1142) in diesem Jahr zusätzliche Anträge und Erklärungen abzugeben:

  • Mit dem Antrag sollte die sogenannte Selbsterklärung (Vordruck 1139) mit an das Hauptzollamt eingereicht werden. Die Antragsfrist läuft zum 30.09.2017 ab.
  • Ferner ist auch der „Antrag auf Befreiung von der Abgabepflicht für Anzeigen und Erklärungen nach §§ 4 und 5 EnSTransV“ erstmals mit abzugeben. Hier läuft die Frist bereits am 30.06.2017 ab.

Unsere Empfehlung lautet daher, erstellen Sie die Anträge schnellstmöglich und senden Sie diese dem Hauptzollamt zu. Sie können die Unterlagen auch per Fax. unter 0355/8769-111 absenden.