Tierseuchenübung – ASP Ausbruch

28.08.18 Heute konnten wir an einer gemeinsamen Tierseuchenübung der Landkreise Northeim und Göttingen teilnehmen. Es wurde das Vorgehen bei einem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) simuliert. Diese Übung war eingebettet in eine landesweite Übung.

 

Die Afrikanische Schweinepest

wird über Blut und Körperflüssigkeiten übertragen und ist äußerst widerstandsfähig. Erste Beobachtungen gab es 2014 im Baltikum, heute ist die ASP im östlichen Polen und Tschechien bereits angekommen. Die Verbreitung erfolgt durch Tiere oder auch durch Reisende. Die ASP tritt nur bei Schweinen auf, eine Übertragung auf Menschen ist nicht möglich. Ca. 95% der infizierten Tiere sterben.

Wenn ASP auftritt, greift die Schweinepest–Verordnung mit weitreichenden Folgen:
Mit einem Radius von ca. 15 km wird ein gefährdetes Gebiet definiert, weiterhin mit zusätzlichen 15 km eine Pufferzone. Das Seuchengebiet hat somit insgesamt ca. 30 km Radius.
Hier werden verendete Wildschweine intensiv gesucht und untersucht.

Wenn möglich und sinnvoll wird ein Kerngebiet mit einem 4 km Radius ausgewählt. Hier gelten weitere Einschränkungen und unterschiedliche Maßnahmen werden ergriffen: Einzäunung, Jagd, Ernte und Betretungsverbote sind denkbar.

Zur angenommenen Lage bei der Übung:

Fund nördlich von Sudershausen an der südliche Kreisgrenze im LK Northeim, somit waren auch Göttinger Flächen betroffen. Zunächst wurden ortskundige Jagdpächter über Rahmenbedingungen des Reviers befragt: Wildbestände, Strecken, Kirrplätze, Nachbarkontakte, etc. Wie stellt sich das Revier dar?
Eine Ermittlung aller relevanten lokalen Daten steht dabei im Vordergrund: Wildschweinpopulation, Rotten, Streifgebiete, Bewegungsmuster, Habitate, Barrieren,
Können Zäune gebaut werden, wenn ja, dann wo, wie kann eine Überwachung erfolgen?
Umfassendes lokales Wissen ist in dieser Phase erforderlich! Zuständig im Krisenstab ist das Veterinäramt des Landkreises.
Wenn ein Kerngebiet sinnvoll ausgewiesen werden kann, dann ist es Ziel, diese Zone wildschweinfrei zu bekommen, um eine Minimierung aller Übertragungsrisiken zu erreichen und die ASP einzudämmen.

ASP gilt als „Boden oder Habitatseuche“

Die Ansteckung erfolgt über Kadaver, das Virus ist sehr beständig ggf. über Monate, selbst geringste Mengen reichen für Infektion. Gefundene Kadaver müssen geborgen und untersucht werden.

Neben den Auswirkungen auf die Jagd sind natürlich auch für die Landwirtschaft erhebliche Folgen durch Bewirtschaftungsverbote und Auswirkungen auf die Schweinehalter und die Vermarktung zu erwarten: Zum Ende der Übung waren sich alle Teilnehmer einig:

Hoffen wir, das die ASP nicht ausbricht…..