Flächenantragsverfahren – zweite Runde

GFN-bild02.06.16 Die Anschreiben zur Vorab-Gegenkontrolle mit den Überlappungen sind bei den Betrieben angekommen. Aufgrund der Nulltoleranzgrenze werden dort Flächen ab 1m² aufgelistet.

Wichtiger Hinweis: Die Informationen sind im Moment noch unsicher, insbesondere das Verfahren und die Sanktionen nach dem 21.06. sind noch nicht klar definiert.

  • Bei Flächen unter 100m² wird ein sanktionsfreies Abschneiden in Aussicht gestellt, d.h. die Fläche wird bei beiden Parteien um die gesamte
    Überlappungsgröße (Spalte 6) gekürzt, wenn keiner der beiden die Fläche ändert.
  • Bei Überlappungen von mehr als 100 m² empfiehlt es sich in der Regel, diese zu prüfen, ggf. zu verändern und einen erneuten Datenupload zu veranlassen.

Bitte unbedingt in Abstimmung mit dem Nachbarn, da zunächst nur einer die Flächengeometrie ändern sollte, damit der andere sich an der neuen Linie orientieren kann. Da die Daten erst nach Erfassung des Datenbegleitscheins bei der LWK online sind, kann die abgeänderte Flächengeometrie somit frühestens am darauffolgenden Tag für den Nachbarn sichtbar sein. Sollten sich nämlich durch die neu gezeichneten, nicht miteinander abgestimmten Geometrien wieder Überlappungen ergeben, werden die Flächen auf die ursprüngliche Größe und Geometrie Stand 17.5.2016 zurückgesetzt!

Flächen dürfen nur kleiner gemacht werden! Bei Vergrößerungen werden die Änderungen verworfen.

Es dürfen nur Flächen geändert werden, die in dem Schreiben aufgeführt sind. Andere Änderungen sind zwar technisch möglich, werden aber ebenfalls verworfen.

Zur Korrektur und Upload der veränderten Geometrien ist zwingend die Installation des neuesten ANDI updates notwendig. Die Datei finden sie hier, folgen Sie bitte den Installationsanweisungen.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie die endgültig abgegebenen Daten auf Ihrem PC haben, können Sie beim Startbildschirm (Betriebsauswahl) die Funktion „Download“ nutzen. Lassen Sie sich bitte nicht irritieren von dem Begriff „Vorjahresdaten“; ab dem 1.6.2016 stehen
an dieser Stelle die tatsächlichen 2016er Daten bereit.

Auch bei der Vorab-Gegenkontrolle bieten wir Ihnen unsere Hilfe an. Sie erreichen Jörg Evers unter der Telefonnummer 0551-78904-53 und Susanne Antoni unter 0551-78904-50.

Ein paar Fallbeispiele (Stand der uns derzeit vorliegenden Informationen)

Überlappungsgröße Prüfung und ggf. Gespräch mit Nachbarn ergibt Korrektur und erneuter Datenupload Geometrie

bleibt für nächstes Jahr (vorauss.)

Bemerkung
< 100 m² keiner ändert nein ja Beide bekommen Abzug in voller Höhe der Überschneidung keine weiteren Sanktionen
einer ändert
(z.B. im Zusammenhang mit anderen Änderungen)
ja ja Wenn es durch eine kleine „Drehung“ der Grenze erledigt werden kann, ist es möglich, dass die Flächengröße bei beiden erhalten bleibt.
> 100 m² beide ändern ja ja Reihenfolge abstimmen, damit der Zweite die Zeichnung des Ersten sehen kann, damit keine neue Überschneidung passiert (s.o.)
einer ändert ja ja
keiner ändert nein nein Erneute Anhörung nach dem 21.06.
Korrekturen werden sanktionsrelevant.

Wichtiger Hinweis: Die Informationen sind im Moment noch unsicher, insbesondere das Verfahren und die Sanktionen nach dem 21.06. sind noch nicht klar definiert.