Suedlink – Anhörungsverfahren nutzen

14.02.24 Der Suedlink beschäftigt uns nun schon seit einigen Jahren. Aktuell läuft das Planfeststellungsverfahren und die Betroffenen sind aufgerufen, sich im Anhörungsverfahren bis zum 14. März 2024 entsprechend zu Beteiligen.
Die Unterlagen nach § 21 NABEG sind auf der Seite der Bundesnetzagentur abrufbar. Anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, können vom Beginn der Aus­legung bis zum 14. März 2024 Einwendungen gegen den Plan erheben. Diese können elektronisch oder schriftlich über­mittelt werden. 

Die Einwendungen sind über einen der folgenden Wege an die Bundesnetzagentur zu richten:

Weitere Informationen zu Ihren Beteiligungs­möglichkeiten finden Sie in der folgenden Bekanntmachung_NABEG22
Die Website mit allen notwendigen Informationen finden Sie hier