14.02.24 Der Suedlink beschäftigt uns nun schon seit einigen Jahren. Aktuell läuft das Planfeststellungsverfahren und die Betroffenen sind aufgerufen, sich im Anhörungsverfahren bis zum 14. März 2024 entsprechend zu Beteiligen.
Die Unterlagen nach § 21 NABEG sind auf der Seite der Bundesnetzagentur abrufbar. Anerkannte Umweltvereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, können vom Beginn der Auslegung bis zum 14. März 2024 Einwendungen gegen den Plan erheben. Diese können elektronisch oder schriftlich übermittelt werden.
Die Einwendungen sind über einen der folgenden Wege an die Bundesnetzagentur zu richten:
- elektronisch vorzugsweise per Onlineformular unter
www.netzausbau.de/vorhaben3-c1 oder
www.netzausbau.de/vorhaben4-c1 - E-Mail an v3v4c1@bnetza.de
- schriftlich an
Bundesnetzagentur, Referat 804,
Postfach 8001
53105 Bonn
(Betreff: Vorhaben 3 und 4, Abschnitt C1)
Weitere Informationen zu Ihren Beteiligungsmöglichkeiten finden Sie in der folgenden Bekanntmachung_NABEG22.
Die Website mit allen notwendigen Informationen finden Sie hier