Finanzamt Göttingen sucht Bodenschätzer

17.02.23  Die Bodenschätzung nach dem Bodenschätzungsgesetz ist ein Jahrhundertwerk, das in Wissenschaft und Praxis sowie in den öffentlichen Verwaltungen hohe Anerkennung gefunden hat. Die flächendeckende Beschreibung und Bonitierung aller
landwirtschaftlich genutzten Böden ist weltweit einmalig. Am gesetzlichen Auftrag, die landwirtschaftlich nutzbaren Böden für steuerliche und nichtsteuerliche Zwecke zu schätzen, hat sich seit der Einführung der Bodenschätzung nichts geändert.

Zusätzliche Bedeutung hat die Bodenschätzung durch Diskussionen zum Umwelt- und
Bodenschutz erlangt. Auch bei der aktuellen Grundsteuerreform werden den Grundsteuerwerten für landwirtschaftliche Betriebe die Bodenschätzungsergebnisse zu Grunde gelegt. Durch Nachschätzungen sorgt die Finanzverwaltung dafür, dass Qualität und Aktualität der Bodenschätzung erhalten bleiben. Zur Verstärkung des Schätzungsauschusses sucht das Finanzamt zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen ehrenamtlichen Bodenschätzer. Die Berufung in den Schätzungsausschuss setzt ausreichende Sachkunde auf dem Gebiet der Landwirtschaft voraus (landwirtschaftliche Fachausbildung; Landwirt, der einen Betrieb aktiv leitet oder geleitet hat). Ferner erwarten wir bodenkundliches Interesse und Flexibilität beim Einsatz zu den Schätzungsarbeiten. Der Nachwuchsschätzer wird vom Finanzamt in die Bodenschätzung eingeführt und so geschult, dass er die landwirtschaftlichen Kulturböden sicher ansprechen kann. Der Verdienstausfall und die Fahrtkosten werden dem ehrenamtlichen Schätzer angemessen ersetzt.

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Baethe (landwirtschaftlicher Sachverständiger des
Finanzamts Göttingen) unter 0551 / 407-314 zur Verfügung.