weitere Klägergemeinschaft Kartellverfahren PSM

12.01.23 im ersten Halbjahr 2021 hatten wir unsere Mitglieder über das Kartellverfahren und die Möglichkeit einer Klagegemeinschaft informiert. Viele unserer Mitglieder haben das Angebot angenommen.
Zwischenzeitlich ist ein Angebot zum Forderungsverkauf durch den Prozessfinanzierer bei den Teilnehmern eingegangen. Unserer Einschätzung nach haben das nur wenige angenommen.
Wenn Sie schon bei der Klagegemeinschaft dabei sind, müssen Sie nicht mehr weiter lesen.
Gründung einer weiteren Klägergemeinschaft
Vor dem Hintergrund der nach wie vor umfangreichen Nachfragen von Landwirten wurde entschieden, eine weitere Klägergemeinschaft (BGG II) zu gründen.
Um daran teilnehmen zu können, ist eine Registrierungsmöglichkeit auf der Website des Landesverbandes geschaltet: http://psmklage.landvolk.net. Hier finden Sie auch weitere Informationen zum Verfahren. 
Die Anmeldung dort ist erforderlich, um über einen „Rückabgleich“ mit den Kreisverbänden sicherzustellen, denn nur Landvolkmitglieder können hier teilnehmen.

Hintergrund (Info März 2021):
Seit 1998 gab es ein verbotenes Kartell beim Handel mit Pflanzenschutzmitteln (PSM). Im März 2015 führte das Bundeskartellamt (BKartA) bei den führenden und größten deutschen Großhändlern eine Untersuchung durch.
Am 13. Januar 2020 verhängte das BKartA Bußgelder in Höhe von rund 155 Mio. €. Die Ermittlungen des Amtes haben ergeben, dass die größten und führenden Großhändler seit dem Jahr 1998 bis zum Zeitpunkt der Durchsuchung im März 2015 jeweils im Frühjahr und Herbst ihre Preislisten für Pflanzenschutzmittel miteinander abgestimmt haben.
Aufgrund der bislang bekannten Struktur des Kartells und der Absprachen ist davon auszugehen, dass viele Mitglieder des Landvolkes geschädigt worden sind.
Wir können in Zusammenarbeit mit einer auf das Kartellrecht spezialisierten Kanzlei die Möglichkeit einer Schadensersatzklage ohne Kostenrisiko anbieten. Die Kanzlei arbeitet mit einem Prozessfinanzierer zusammen, der im Erfolgsfall 25 % der zugesprochenen Schadenssumme einbehält. Die Organisation läuft über den Landvolk Landesverband.
Der Landvolk Klagegemeinschaft können sich nur unsere Mitglieder anschließen.