Erinnerung: Trockenfallende Gräben melden

24.11.21 Wir hatten bereits im August auf das Thema hingewiesen und bitten nochmals um Beachtung: Trockenfallende Gewässer sind von den Regelungen zur Errichtung von Gewässerrandstreifen ausgeschlossen.

Der Niedersächsische Weg sieht u.a. Gewässerrandstreifen vor, in denen die Düngung und Pflanzenschutzmittelanwendung gegen Geldausgleich unzulässig sind. Dieser Punkt ist in das Nds. Wassergesetz übernommen worden:

  • Gewässer 1. Ordnung :Mindestabstand zehn Meter ab 01.07.2021
  • Gewässer 2. Ordnung: Mindestabstand fünf Meter ab 01.07.2022
  • Gewässer 3. Ordnung: Mindestabstand drei Meter ab 01.07.2022 

Die Regelung sieht aber eine Ausnahme vor für Gewässer, die regelmäßig weniger als sechs Monate im Jahr wasserführend sind. Der NLWKN ist nun beauftragt worden, ein entsprechendes Verzeichnis trockenfallender Gewässer für Niedersachsen zu erstellen. Der NLWKN bietet die Möglichkeit, Gewässerabschnitte anzuzeigen, die als regelmäßig trockenfallendes Gewässer in das Verzeichnis aufgenommen werden sollen.

Erste Informationen dazu finden Sie u.a. im Internetauftritt des NLWKN:

Hier ist nun die Eigeninitiative aus den Reihen der Landwirtschaft gefragt. 


Unser Aufruf August: 
Die Behörden brauchen Unterstützung: Da das Vorlegen einer belastbaren Gewässerkarte offenbar nicht so einfach ist, ist nun der Landwirt selbst gefragt. Der Einstufung und Definition der Gewässer kommt eine entscheidende Bedeutung bei den weiteren Maßnahmen auch beim Niedersächsischen Weg zu. Eigeninitiative ist notwendig! 
Prüfen Sie Ihre Betroffenheit und melden Sie weniger als sechs Monate im Jahr wasserführende Gewässer. Diese sind von den Regelungen zur Errichtung von Gewässerrandstreifen ausgeschlossen.

Weitere Infos und die notwendigen Formulare finden Sie hier: