Bauern allein gelassen – Ermittlung der Hangneigung

30.06.21 Landwirte werden mit der konkreten Umsetzung  beim Gewässerschutz allein gelassen! 
Hintergrund: In Abhängigkeit von der Hangneigung müssen bei der Ausbringung von Düngemitteln Abstände zu Gewässern eingehalten werden. Das ist grundsätzlich nachvollziehbar. Die 
Ermittlung der Hangneigung ist in der Praxis jedoch schwierig und insgesamt unklar. Beispielsweise regeln unterschiedliche Gesetze anhand mit unterschiedlicher Kriterien was ein Gewässer ist oder eben nicht. 
Selbst Spezialberater, Verbände (auch wir!) und zuständige Behörden haben Probleme mit der konkreten Zuordnung. Der Landwirt ist mit dieser sehr unübersichtlichen Regelungsflut sicher ebenso überlastet. Das muss sich ändern!


Der Videobeitrag vom Pressetermin vermittelt einen Eindruck des Problems: 


Forderungen und Lösungsvorschläge:

  • Der Landwirt braucht einen sicheren Rechtsrahmen für sein Handeln
  • Der Niedersächsische Weg bietet hier ideale Voraussetzungen: Das Land soll klare Aussagen dazu machen, an welchen Gewässern welcher Abstand notwendig ist und einen entsprechenden Ausgleich regeln

Presseschau: