30.06.21 Landwirte werden mit der konkreten Umsetzung beim Gewässerschutz allein gelassen!
Hintergrund: In Abhängigkeit von der Hangneigung müssen bei der Ausbringung von Düngemitteln Abstände zu Gewässern eingehalten werden. Das ist grundsätzlich nachvollziehbar. Die
Ermittlung der Hangneigung ist in der Praxis jedoch schwierig und insgesamt unklar. Beispielsweise regeln unterschiedliche Gesetze anhand mit unterschiedlicher Kriterien was ein Gewässer ist oder eben nicht. Selbst Spezialberater, Verbände (auch wir!) und zuständige Behörden haben Probleme mit der konkreten Zuordnung. Der Landwirt ist mit dieser sehr unübersichtlichen Regelungsflut sicher ebenso überlastet. Das muss sich ändern! „Bauern allein gelassen – Ermittlung der Hangneigung“ weiterlesen

