7. Kernanliegen für den EU-Agrarministerrat

28.08.20 In der nächsten Woche treffen sich die EU Agrarminister in Koblenz. Wir erwarten aus vielen Bereiche der Agrarwirtschaft Demonstrationen mit sehr unterschiedlichen Zielrichtungen, die bis hin zur Abschaffung der europäischen Tierhaltung führen.  Für uns ist der Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit und unserer Betriebe der zentrale Antrieb.
Ohne Ausschenschutz machen die immer höheren Ansprüche der Gesellschaft mit den darauf folgenden Auflagen die Produktion auf Dauer kaputt. Das kann niemand wollen!
Der Deutsch Bauernverband hat die wesentlichen Kernanliegen für die Argraminister passend zusammen gefasst:

1. Im „Green Deal“ aus der Corona-Krise lernen: Ernährungssicherung voranstellen.

Die Erfahrungen der Corona-Krise zeigen, wie wichtig eine eigenständige, wettbewerbsfähige und qualitativ hochwertige Erzeugung von Lebensmitteln aus den Händen europäischer Bauern ist. Dies wird bisher im Green Deal und in der Farm-to-Fork-Strategie völlig vernachlässigt. Will die EU mehr Nachhaltigkeit und Klimaneutralität bis 2050 erreichen, muss sie vorrangig die heimische Erzeugung halten und eine Abwanderung auf andere Kontinente vermeiden. Die Landwirte erwarten in einem gesellschaftlichen und medialen Umfeld eines „Agribashing“ dringend politische Signale, dass ihre Arbeit auch in Zukunft noch wertgeschätzt wird. Maßnahmen zur Stabilisierung der heimischen Erzeugung sind auf den Weg zu bringen.

2. Bedarfsgerechter Pflanzenschutz und Düngung zur Sicherung der Ernten.

Die EU muss in der Farm to Fork-Strategie und in der Biodiversitätsstrategie auf Lösungsstrategien statt auf politisierte Reduktionsziele setzen. Der Schutz der Kulturpflanzen für Ertrag und Qualität bleibt unverzichtbar. Daher muss der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und eine bedarfsgerechte Düngung möglich bleiben. Werden neue Auflagen diskutiert, sind zunächst Folgeabschätzungen für die Ernährungssicherung notwendig.

Im Sinne von Verbrauchern und Landwirten ist es besser, statt Verboten einen kontinuierlichen Optimierungsprozess bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und Düngemitteln zu beschreiten. Dazu zählen der Einsatz von digitalen Techniken, biologischen und mechanischen Verfahren sowie von neuen Züchtungsmethoden (z.B. „Gen-Schere“).

3. Entscheidung über die GAP-Förderung zügig treffen.

Der Beschluss der Staats- und Regierungschefs vom Juli 2020 über den Finanzrahmen ermöglicht die Fortführung einer starken GAP für Landwirte und Ländliche Räume bis 2027. Angesichts der vielen Herausforderungen an den Märkten, im Klimawandel, im Ressourcenschutz und beim Generationswechsel ist das Agrarbudget gleichwohl knapp bemessen.

Auf dem Weg zu einer „grüneren GAP“ muss das Ziel der Einkommenssicherung für Landwirte gewahrt bleiben. Nur wirtschaftlich stabile und wettbewerbsfähige Betriebe können die Erwartungen nach höheren Leistungen im Umwelt- und Naturschutz und beim Tierwohl erfüllen.

Die Landwirte erwarten eine zügige Klärung der offenen Punkte, damit die neue GAP ab 2023 starten kann.

4. Gemeinsame Standards im Gemeinsamen Markt

Für einen fairen Wettbewerb im EU-Binnenmarkt müssen die rechtlichen Anforderungen und Standards der landwirtschaftlichen Erzeugung stärker vereinheitlicht werden. Nationale Alleingänge müssen unterlassen werden. Das betrifft vor allem die Bereiche Tierhaltung/Tierschutz, Pflanzenschutz und Düngung sowie Umwelt- und Gewässerschutz.

Um den „Green Deal“ handelspolitisch konsistent zu flankieren, dürfen Agrarimporte aus Drittländern die hohen und kostenintensiven EU-Standards im Verbraucher-, Umwelt-, Klima- und Tierschutz nicht unterlaufen.

5. Mehr Tierwohl über eine Haltungs- und Herkunftskennzeichnung.

Das hohe Standard-Niveau europäischer Agrarprodukte muss für die Verbraucher besser sichtbar werden. Deshalb benötigt die EU einen Rahmen für Vermarktungsstandards in Verbindung mit einer verpflichtenden Herkunfts- und Haltungsformkennzeichnung bei tierischen Produkten. Dies sollte für Verarbeitungserzeugnisse und Fleischwaren im Handel und ebenso für Großverbraucher und Gastronomie gelten.

Generell müssen europäische und nationale Erzeugnisse für die Verbraucher klar erkennbar sein. Importware aus Drittländern muss als solche gekennzeichnet werden.

6. Honorierung für höhere Anforderungen bei Umwelt und Tierwohl

Die Landwirte sind oftmals das schwächste Glied in der Lebensmittelkette. Statt die Kosten gesellschaftlicher Anforderungen auf die Landwirte abzuwälzen, muss ein Ausgleich bzw. Einkommen für zusätzliche Leistungen im Ressourcenschutz und für mehr Tierwohl geschaffen werden. Die Bezahlung dieser höheren Standards im Vergleich zum Weltmarkt muss im EUWettbewerbsrecht, im EU-Beihilferecht und in internationalen Handelsabkommen der EU abgesichert werden.

7. Klimaneutrale EU 2050 ist nur mit der Land- und Forstwirtschaft erreichbar.

Die Land- und Forstwirtschaft hat beim Klimaschutz eine besondere Rolle. Ihre elementare und absolut unverzichtbare Aufgabe ist die Versorgung mit Lebensmitteln. Hinzu kommt der Anbau von nachwachsenden Rohstoffen und die Nutzung von Bioenergie.

Eine „Netto-Null“ bei den Klimaemissionen ist nur machbar, wenn unvermeidliche Emissionen durch Kohlenstoffspeicherung („Senken“) an anderer Stelle ausgeglichen werden. Dazu muss die Land- und Forstwirtschaft als Klimadienstleister aktiviert werden, u.a. zur Humusbildung in Böden und im Waldaufbau. Die Senkenleistung der Land- und Forstwirtschaft muss im Rahmen der CO2- Bepreisung finanziell entlohnt werden.

Daneben bestehen weitere Potentiale in der Steigerung der Klimaeffizienz der Erzeugung (weniger Lachgas und Methan), in der Bioenergie und bei nachwachsenden Rohstoffen.

Die Kernforderungen gibt es ebenso als download:  7_Anliegen_Agrarministerrat_Koblenz_2020

#futureforfarmers