Unterwegs mit MdL Ronald Schminke

22.03.17 Unterwegs mit MdL Ronald Schminke
Wir wehren uns energisch gegen die überzogenen pauschalen Regelungen, die letztenendes bei jedem kaum als Mulde zu erkennenden Grabenansatz ein Bewirtschaftsungsverbot von bis zu 5m bedeuten. Eine zielgerichtete Politik mit tatsächlich messbaren Effekten ist das nicht! Eine 1:1 Umsetzung der Wassergesetzes vom Bund wollen wir akzeptieren, die aus Hannover geplanten Regelungen gehen jedoch weit darüber hinaus. So soll beispielsweise an allen Gräben, egal ob dauerhaft oder gelegentlich wasserführend ein 5m breiter Streifen frei von Düngung und Pflanzenschutz gehalten werden.
„Das kommt einer kalten Enteignung gleich“, so Franz Nolte, Ortslandwirt in Gieboldehausen. Markus Gerhardy führt aus, dass „im landwirtschaftlichen Fachrecht schon weitgehende und präzise Regelungen greifen, die je nach den vor Ort angetroffenen Verhältnissen, der eingesetzten Technik (z.B. Exaktverteiler) und dem eingesetzten Mittel gelten. Ein 1 m breiter Streifen muss ohnehin frei gehalten werden.“ Unsere Botschaften kurz gefasst:

  • Über das Düngerecht hinausgehende Verbote durch das nds. Wassergesetz lehnen wir ab, weil wir die vorgesehenen Veränderungen für nicht geeignet halten.
  • Das Pflanzenschutzrecht regelt sehr differenziert Abstandsregelungen und mögliche Ausbringbeschränkungen.
  • Der mit den vorgesehenen Regelungen verbundene Eingriff in die Eigentumsrechte schließlich macht dann auch die große Zahl der Grundeigentümer hellhörig, da niemand über eine Entschädigung nachdenkt.
  • Mit dem strikten Einhalten eines 1m breiten Streifens ab Grabenoberkante an wasserführenden Gräben erklären wir uns ausdrücklich einverstanden, damit dort Bodenbearbeitungsmaßnahmen unterbleiben und es nicht zu Sediment/Bodeneinträgen (mit Nährstoffen etc.) in das Gewässer kommt.
  • Soweit besonders gefährdete Gewässerabschnitte erkannt werden, sollten diese mit entsprechenden Programmen samt Greeningfähigkeit geschützt werden.
  • Für Wirtschaftsdünger- und Silageplätze müssen praxistaugliche Regelungen gefunden werden.
  • Die Sicherstellung des ordnungsgemäßen Wasserabfluss muss erhalten bleiben.

Vor Ort konnte Hubert Kellner unserem Gast Ronald Schminke verdeutlichen, dass allein die Zuordnung, ob es ein Graben ist oder eben nicht und die Entscheidung, ob gelegentlich wasserführend oder nicht, oftmals auch bei gutem Willen kaum zu treffen ist. 

 

Nach dem Ortstermin in der Feldmark gab es natürlich noch einen leckeren Abschlusskaffe nach Eichsfelder Art.
Vielen Dank an MdL Ronald Schminke

 

 

 

Das ist sicher ein wasserführender Graben.

Die Flurbereinigung hat hier schon Vorsorge getroffen

Die Flurbereinigung hat hier schon Vorsorge getroffen

Das ist sicher ein wasserführender Graben.

MdL Schminke in Aktion

Ist das nun ein Graben oder nicht?

1m Randstreifen – ganz normal