Dieselrückvergütung 2016 – Achtung

13.02.17 Aufgrund von beihilferechtlichen Vorschriften der EU müssen bei der „Dieselrückvergütung 2016“  zwei weitere Formulare abgegeben werden. Es handelt sich um die Vordrucke 1463 und 1139.

Die neuen Vordrucke müssen manuell bearbeitet und per Post an das zuständige Hauptzollamt gesandt werden. Beide Vordrucke finden Sie

  • auf der Internetseite des Hauptzollamtes www.zoll.de,
  • in unserem Downloadbereich oder
  • in unseren Geschäftsstellen.

Der Antrag auf Befreiung von der Abgabepflicht (Vordruck 1463) muss bis 30.06.2017 vorliegen, d. h. man ist gut beraten die komplette Beantragung der „Dieselanträge 2016“ bis zu diesem Zeitpunkt erledigt zu haben.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.