Güllesilvester!


Guelle.01-kl01.02.16
Güllesilvester! Ende der Sperrfrist für Wirtschaftsdünger am 01. Februar

Wenn Sie in den nächsten Tagen wieder vermehrt Landwirte mit ihren Traktoren und Ausbringfässern für Gülle und Gärsubstrat sehen, dann ist das zum einen erlaubt, zum anderen aber vor allem sinnvoll!
Zum 1. Februar endet die Sperrfrist für das Ausbringen von flüssigen Wirtschaftsdüngern. Ab sofort dürfen Landwirte wieder die Nährstoffe auf ihre Felder ausbringen. Einzelne Landwirte konnten durch eine speziell beantragte Sondergenehmigung schon früher auf Ihre Felder, das klappt nicht immer, war aber durch die Witterung in diesem Jahr sinnvoll und erlaubt.
Voraussetzung für die Ausbringung sind spezielle Bedingungen: Nicht zuviel Schnee, kein zu tiefer Frost, nicht zuviel Wassersättigung, kurzum: Pflanzenbestände, die die Nährstoffe aufnehmen und in Pflanzenwachstum umwandeln können.
So haben die gedüngten Kulturen einen guten Start ins neue Jahr!

Guelle.01-kl