FFH im Göttinger Wald

24.08.18 Die Stadt Göttingen beabsichtigt das FFH Gebiet 138 „Göttinger Wald“ unter Schutz zu stellen. Die FFH Richtlinie verlangt dazu eine Unterschutzstellung, die in aller Regel als LSG oder NSG vorgenommen wird. Grundsätzlich wäre ein Schutz auch ohne weitere Verordnungen möglich.
Zum Verfahren hat es ein umfangreiches Vorverfahren gegeben, in dem auch wir beteiligt waren und einige „FFH im Göttinger Wald“ weiterlesen