Sozialwahlen 2023 – Unterlagen verschickt

10.03.23 Die SVLFG hat den Versand der Fragebögen zur Ermittlung der Wahlberechtigten in der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte begonnen. Viele haben die Post bereits bekommen. 
Da die SVLFG kein Wählerverzeichnis führt, ist es zwingend notwendig, dass die Versicherten die Fragebögen zurücksenden, um in die Gruppe der Selbständigen ohne fremde Angestellte
eingeordnet zu werden und dann auch die Wahlunterlagen zu erhalten. Ohne die Rücksendung der Fragebögen ist eine Teilnahme an der Sozialwahl nicht möglich. Weitere Infos finden Sie in diesem Video des Landesverbandes: