07.05.21 Endlich: Die Landesdüngeverordnung (NDüngGewNPVO) Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht. Damit erlischt die seit Januar gültige Auffangkulisse gemäß § 13a Abs. 4 der Düngeverordnung. Die Betroffenheit schrumpft demnach erheblich, es bleiben „nur noch“ die roten Feldblöcke übrig.
Alle bisher gestellten Fragen bleiben:
- Warum macht das Sinn?
- Wie erklärt man vielen betroffenen Landwirten, warum Sie betroffen sind?
- Warum wird das Versprechen, das nicht verursachende Landwirte nicht zu betroffenen Landwirten werden nicht eingehalten?
So geht das nicht!
Eine Übersicht über die Regelungen finden Sie hier hier
Hinweis: Die nun geltenden neuen „roten Gebiete“ sind feldblockscharf über das LEA Portal des SLA einsehbar: https://sla.niedersachsen.de/landentwicklung/LEA/
Hinweis: Denken Sie an die notwendigen Häkchen!