Kartellverfahren Pflanzenschutzmittel – Klagegemeinschaft

19.03.21 Seit 1998 gab es ein verbotenes Kartell beim Handel mit Pflanzenschutzmitteln (PSM). Im März 2015 führte das Bundeskartellamt (BKartA) bei den führenden und größten deutschen Großhändlern eine Untersuchung durch.
Am 13. Januar 2020 verhängte das BKartA Bußgelder in Höhe von rund 155 Mio. €. Die Ermittlungen des Amtes haben ergeben, dass die größten und führenden Großhändler seit dem Jahr 1998 bis zum Zeitpunkt der Durchsuchung im März 2015 jeweils im Frühjahr und Herbst ihre Preislisten für Pflanzenschutzmittel miteinander abgestimmt haben.
Aufgrund der bislang bekannten Struktur des Kartells und der Absprachen ist davon auszugehen, dass viele Mitglieder des Landvolkes geschädigt worden sind.
Wir können unsren Mitgliedern dazu die Möglichkeit einer Schadensersatzklage anbieten und haben die Mitglieder per Rundschreiben direkt zu einer online Informationsveranstaltung eingeladen.