Handel mit Zahlungsansprüchen

ZA201612.05.16 Der Handel mit Zahlungsansprüchen läuft leider erst langsam an, uns erreichen dazu in den letzten Tagen verstärkt Anfragen. Problematisch erscheint im Moment noch die Preisfindung, da noch keine Erfahrungswerte vorliegen und ein Ruhen der Zahlungsansprüche nur für ein Jahr möglich ist.
Um dieser Entwicklung gerecht
zu werden und um mehr Transparenz im Markt zu schaffen, wollen wir die aus den Vorjahren bekannte Börse weiter nutzen. Der Handel mit Zahlungsansprüchen kann auch für diese Saison wieder über die zentrale Datenbank des Landvolks für gesamt Niedersachsen abgewickelt werden.
Bitte nennen Sie uns Ihre Kauf oder Verkaufsabsichten mit Anzahl (in ha) und Preisvorstellung (brutto netto beachten!).

  • Übertragungen müssen zum 17. Mai 2016 wirksam sein, eine Übertragung in der Datenbank wird vorauss.bis Ende Mai 2016 möglich sein (Übertragungs- und Vertragsdatum beachten!) Fragen Sie bei uns nach!
  • Die für den Verkauf notwendigen Unterlagen (Kaufvertrag) erhalten Sie bei uns
  • Die Übertragung in der ZI- Datenbank  können Sie selbst erledigen oder mit Hilfe durch uns

Eine entsprechende Information der Landwirtschaftskammer finden Sie hier