Aussaat von einjährigen Blühstreifen verschiebbar

14.04.21 Die Aussaat der einjährigen Blühstreifen hat gemäß Richtlinie bis zum 15. April zu erfolgen. In diesem Jahr sind die Witterungsbedingungen hierfür nicht wirklich optimal. Eine Aussaat ist auf vielen Standorten aufgrund der teilweise ergiebigen Niederschläge und der damit verbundenen wechselhaften Witterung nicht möglich.
Eine generelle Verlängerung der Aussaatfrist erfolgt nicht. Auf Antrag kann in Ausnahmefällen die für uns zuständige Bewilligungsstelle Northeim der Landwirtschaftskammer Niedersachsen eine Ausnahmeregelung bis spätestens 15. Mai 2021 gewähren.

Der Antrag für diese Ausnahmegenehmigung muss bis spätestens 15.04.2021 schriftlich (per Mail bwst.northeim@lwk-niedersachsen.de oder  Fax 0 55 51 / 60 04 – 2 28) bei der Bewilligungsstelle Northeim gestellt werden.