Wildschaden, Landwirtschaft und Jagd

Wildschaden

Wildschaden

25.08.16 Landwirtschaft und Jagd gehören zusammen. Beide sind eng mit der Natur verbunden und nutzen diese.
Manchmal gibt es auch nicht so gern gesehene direkte „gemeinsame“ Anlässe: Den Wildschaden.
Die Jagdgenossenschaft als Inhaber des Jagdrechts verbindet die Verpachtung der Jagd fast immer mit der gesetzlich geregelten Regulierung des Wildschadens an einen interessierten Jäger.

Wildschadenschätzung

Wildschadenschätzung

Treten Wildschäden auf, so treffen sich Landwirt und Jäger beispielsweise am Acker und “regulieren“ den Schaden untereinander. Toll, oder?

ein gütliches Ende

ein gütliches Ende

Die Regulierung erfolgt in aller Regel „per Handschlag am Acker“. Nach Besichtigung des Schadens wird dieser geschätzt und eine Entschädigung wird vereinbart – das kann einfach Geld, aber auch einmal ein Wildschweinebraten sein.
Neugierig geworden? Fragen Sie doch mal bei einem Landwirt oder Jäger nach.

Schon gewusst?

Die Jagdgenossenschaft ist ein Zusammenschluss der Grundeigentümer, der das Jagdrecht gehört. Diese verpachtet das Jagdrecht an einen interessierten Jäger, den Jagspächter. Mitunter gibt es bei ausreichend großem Grundbesitz auch Eigenjagden, die nur einer Person gehören.
Das Wild richtet in land- und forstwirtschaftlichen Kulturen durchaus erkennbare Schäden an. Die Regulierung dieser Wildschäden obliegt zunächst der Jagdgenossenschaft, die diese Verpflichtung mit verpachtet. So wird erreicht, das der Jäger ein Auge auf die Schäden hat und hilft, diese zu vermeiden.