Antrag auf Ausgleich Glyphosatverbot in WSG stellen!

01.03.24 Der Glyphosateinsatz in festgesetzten Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten ist seit September 2021 verboten. Betroffene Betriebe haben einen Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich, mögliche Beträge liegen bei 40-70 €/ha.

Hier finden Sie die Wasserschutzgebiete LK GÖ 2024

  • Wir gehen davon aus, dass der Sachverhalt in Ihren WSG Kooperation ausführlich besprochen und organisiert ist.
  • Wichtig ist: Jeder Landwirt muss selbst tätig werden und seinen Zusatzaufwand für den Glyphosatverzicht beim zuständigen Wasserversorger einfordern, Frist 31.3.24 

Zum Sachverhalt: 
Der Erlass des MU vom 05.07.2023 bildet die rechtliche Grundlage zur Anwendung des § 93 Abs. 1 Satz 2 NWG: Die aktuelle Rechtsauffassung des MU sieht die Wasserversorgungsunternehmen (WVU) als Begünstigten an, so dass eine Zahlungsverpflichtung des WVU an den betroffenen Landwirt entsteht

Warum will der Wasserversorger nicht zahlen?
Bemerkenswert ist, dass die WVU und deren Verbände selbst keine hinreichende Begünstigung für den Wasserschutz erkennen und sich selbst somit nicht in der Zahlungsverpflichtung sehen. Die Wasserversorger stellen fest, dass für Glyphosat und dessen Metabolite weitestgehend keine Auffälligkeiten im Gebietsmonitoring der Wasserschutzgebiete zu finden sind und somit ein Verbot aus Sicht des Trinkwasserschutzes nicht notwendig ist. Cool!
Ein deutliches Zeichen der Debatte um diese umstrittene Thema Glyphosat. Bemerkenswerte Entwicklungen!

Wenn das nicht der Fall sein sollte, käme das Land in die Zahlungspflicht. Der Betroffene dieser „Zuständigkeitsstreiterei“ zwischen WVU und Land ist der betroffene Landwirt. Möglicherweise wird das durch Gerichte zu klären sein.

Was ist nun zu tun?  Folgerichtig  ist eine fristgerechte Anmeldung des entstandenen wirtschaftlichen Nachteiles 

                                          bis zum 31. März 2024

durch den Landwirt beim zuständigen WVU erforderlich.
Die Waserschutzkooperationen im Landkreis haben sich dazu in Abstimmung mit dem Landvolkverband entsprechend abgestimmt.

Wir gehen davon aus, dass die betroffenen Betriebe direkt über Ihre Kooperation informiert werden. Es geht dabei nur um Flächen die 2022 tatsächlich durch das Glyphosatverbot in Wasserschutzgebieten betroffen waren.

Weitere Informationen des Landesverbandes und Vorlagen finden Sie hier: