22.12.20 Nun sind wir in Göttingen mit erheblichen Flächen im westlichen Leinetal dabei. Dieses Weihnachtsgeschenk hätte sich sicher niemand gewünscht, genaueres gibt es beim LEA-Portal des SLA : https://sla.niedersachsen.de/landentwicklung/LEA/
Hinweis: Bitte beachten: Auf der linken Seite sind unter dem Punkt „Ebenen“ die Häkchen bei „Düngeverordnung“ zu setzen.
- Zwischen dem 01.01.2021 und dem Inkrafttreten der Neuabgrenzung im März/April 2021 gelten alle landwirtschaftlichen Nutzflächen als rotes Gebiet, die beim Häkchen „Gebiete nach § 13a Abs 4“ und „NDüngGewNPVO“ – „Gebietskulisse Grundwasser“ innerhalb der dann sichtbaren Gebiete gelegen sind
- Ab Inkrafttreten der Neuabgrenzung gelten „nur“ noch die Feldblöcke als rote Flächen, die beim Häkchen „Entwurf Neufassung NDüngGewNPVO“ – „Entwurf mit Nitrat belastete Gebiete“ erkennbar sind.
Wir informieren Sie, sobald weitere Infos vorliegen