ASP – Thema nicht vernachlässigen

08.01.20 Wow – was für ein Interesse am Thema, wir mussten restlos alle nicht besetzten Stühle aus unseren Büros nachholen um dem Andrang gerecht zu werden und jedem einen Sitzplatz anzubieten. Wir hatten gestern zur Informationsveranstaltung „Afrikanische Schweinepest“ (kurz ASP) ins Landvolkhaus eingeladen, offenbar das richtige Thema zum richtigen Zeitpunkt. Der letzte Fund der ASP bei Wildschweinen war ca. 25 km vor der deutschen Grenze.

Unser Kreisveterinär  Dr. Thomas Patzelt referierte umfassend und sichtbar engagiert über die Themen: Schweinepest, klassische und afrikanische, zu ASP dann zu Auswirkungen , Verbreitungswegen, Infektion und  notwendige Schutz- und Bekämpfungsmaßnahmen. 

Als erstes eine gute Nachricht: Die ASP ist eine reine Schweinekrankheit und auf Menschen nicht übertragbar.

Trotz des umfassenden Vortrags bleiben natürlich Fragen offen, rechtliche Regelungen sind und können nicht bis in Detail geregelt sein. 

  • Im „Ernstfall“, einem ASP-Fund, werden erhebliche Maßnahmen notwendig sein, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Der Verhinderung einer Ausbreitung der ASP ist alles andere unterzuordnen. Das wird sicher für die Betroffenen erhebliche Auswirkungen haben, ist aber im Sinn der Seuchenbekämpfung nachvollziehbar. 
  • Zu erwarten ist zunächst ein Eintrag der Seuche in die Wildschweinpolulation.  
  • Dann sind ein „gefährdetes Gebiet“ und darum herum eine „Pufferzone“ einzurichten.
  • Ggf. kann eine „Kerzone“ ausgewiesen werden. 
  • Neben Betretungsverboten  (einer Ruhezone für die Wildschweine) können Bewirtschaftungs- und Ernteverbote  für ldw. Flächen ausgesprochen werden.  
  • Die räumliche Abgrenzung der Kernzone wird „aus der örtlichen Lage heraus“ festgelegt, Größe und Umfang sind nicht absehbar. Die „Ruhezone“ soll einen Ortswechsel der möglicherweise infizierten Wildschweine vermeiden und eine Verschleppung des ASP Virus vermeiden.
  • Während einer Jagdruhe soll eine intensive Kadaversuche erfolgen und zu einem späteren Zeitpunkt durch intensive Bejagung der Wildschweinebestand möglichst vollständig eliminiert werden.
  • Die bei den betroffenen Landwirten entstehenden Schäden sind schwer abschätzbar:
    • Keulung (nur) des  ASP betroffenen Schweinebestandes (keine Nachbarbestände) 
    • Ernteverluste durch eingeschränkte Bewirtschaftung
    • Im Einzelfall erschwerte Grundfuttergewinnung durch Ernteverbote (Milchvieh, Biogas…)
    • usw.
  • Für die betroffenen Tierhalter werden umfassende Maßnahmen und Transporteinschränkungen für Schweine zu erwarten sein. 
  • Entscheiden für alle ist die frühe Erkennung des Eintrags der ASP um zeitnah Handeln zu können! 

Im Rahmen der Veranstaltung wurde auch über Versicherungsfragen wurde gesprochen: 

  • Grundsätzlich ist erst einmal der Staat in der Pflicht. Wenn z. B. Ernteverbote erlassen werden. Dann besteht Anspruch auf Ersatz für entstandenen Aufwand oder Schaden (Tiergesundheitsgesetz). 
  • Politisch diskutiert wird dabei offenbar nur über entgangenen Deckungsbeitrag.
  • Denkbare Folgekosten (z. B. durch zusammengebrochene Schweinemärkte, Stallleerstände oder 4 t Ausfallraps bei einem Ernteverbot) sind aktuell weder bei der staatlichen Entschädigung noch bei den angebotenen ASP Versicherungen ein Thema.
  • Für die Auswirkungen auf den Schweinemarkt verweisen wir auf die Land und Forst Nr. 50 aus 2019 S. 45. Dort geht man von einer möglichen Kompensation des möglichen Preisverfalls durch erhöhten innergemeinschaftlichen Handel aus. 
  • Jeder Landwirt ist gut beraten, wenn er sich intensiv mit denkbaren Schäden und der persönlichen Einschätzung des Risikos beschäftigt. Das geht im Ergebnis dann von „keine Versicherung notwendig“ über „ASP Ernteversicherung“ bis hin zu umfassenden Ausfallversicherungen. 
  • Wir empfehlen daher die Rücksprache mit Ihrem Versicherungsmakler, egal ober Ackerbauer oder Tierhalter! 
  • Weiterführend und fortlaufend aktuelle Informationen finden Sie beim Nds. Landwirtschaftsminsterium
  • eine umfassende Übersicht über die gültigen Rechtsvorschriften finden Sie hier

 

Wir informieren Sie fortlaufend regional hier auf unserer website …