Beratung

Neben den agrarpolitischen Belangen, deren Veränderung  durch den Kreisverband begrenzt ist, aber vom Landesverband und dem Deutschen Bauernverband wahrgenommen wird, werden die Mitglieder unter Berücksichtigung der Rechts- und Steuerberatungsgesetze in den Geschäftsstellen in allen sowohl bestehenden, als auch sich ergebenden Angelegenheiten beraten und ihre Interessen vertreten.

Die Beratung mehrerer Mitglieder, deren Vertretung vor den Behörden und die Wahrnehmung ihrer Interessen, ergibt sich insbesondere

  • bei der Ausweisung von Wasser-, Natur- und Landschaftsschutzgebieten mit dem Erlass der entsprechenden Verordnungen.
  • bei der Erstellung von Raumordnungs-/Flächennutzungs- und Bebauungsplänen durch staatliche Stellen,
  • beim Aus- und Neubau von Straßen und Wegen, sowohl was die Trassenführung als auch die Entschädigung anbelangt,
  • bei der Verlegung von unter- und oberirdischen Leitungen, sowohl was die Trassenführung als auch den Grunderwerb und die Regulierung von Schäden anbelangt,
  • bei der Beantragung von Wasserrechten für die ldw. Feldberegnung,

Daneben wird das einzelne Mitglied schwerpunktmäßig in folgenden Bereichen beraten:

Steuerberatung

Rechtsberatung

Sozialberatung

Agrarberatung