29.01.20 Der Planfeststellungsbeschluss erging am 19. Dezember 2019. Seit gestern liegt zusammen mit den festgestellten Planunterlagen in der Zeit vom 28. Januar 2020 bis einschließlich 10. Februar 2020 bei den betroffenen Gemeinden und Städten zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss allen Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben hatten, als zugestellt (§ 74 Abs. 5 Satz 3 VwVfG).
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- Hier der Planfeststellungsbeschluss W-M C v. 19.12.2019
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