28.10.19 Immer wieder sind die Wege unserer Feldmarken und Forstgenossenschaften von Überplanungen zur Freizeitnutzung betroffen. Wir nutzen diese Anlässe für Informationsveranstaltunge
Betretungsrechte, Haftung, Wegeunterhaltung, Freizeitwege usw.
Ein weit gefasstes Themenfeld: einschlägig ist: §23 ff NWaldG und das Realverbandsgesetz
Grundsätzlich gilt: Rücksicht macht die Wege breit!
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https://www.youtube.com/watch?v=3EkUUE3uHh8
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