Nitrat- und Phosphat-Kulisse ausgewiesen

10.09.19 Heute Vormittag wurden die vorgesehene Nitrat- und Phosphat-Kulisse durch das ML bekannt gegeben. Die Verbände haben nun drei Wochen Zeit, zum Verordnungsentwurf Stellung zu nehmen.
Auch wenn nicht alle P Gebiete mit diesem Entwurf ausgewiesen werden, sind wir mit dem Einzugsgebiet des Seeburger See betroffen. Weitere P sensiblen Gebiete werden hinzukommen, Wir werden uns auf mehr Erosionsschutzmaßnahmen im Einzugsgebiet einstellen müssen. Zum Schutz des Seeburger Sees ist das nachvollziehbar. Wenn genauere Maßnahmenplanungen vorliegen, informieren wir entsprechend. 

  • Die Pressemitteilung des ML finden Sie hier
  • Eine detaillierte Kartendarstellung finden Sie hier
  • Häufige Fragen finden Sie hier 

Kartendarstellungen für den LK Göttingen: 


Bisher sind folgende Maßnahmen in P sensiblen Gebiete geplant: 

  • Verpflichtende Wirtschaftsdüngeranalysen vor Aufbringung auf die Flächen, um den genauen Nährstoffgehalt zu kennen und so die Düngung noch präziser zu gestalten.
  • Erhöhung der Mindestlagerkapazität für flüssige Wirtschaftsdünger und Gärreste auf sieben anstatt sechs Monate.
  • Auf hoch und sehr hoch versorgten Böden ist nur eine reduzierte P-Düngung möglich, um eine P-Anreicherung im Boden zu erzielen.

Soweit hört sich das erst einmal vertretbar an, aber es geht hier natürlich weiter: Die weiteren Anforderungen an diese Gebiete werden gerade in Brüssel verhandelt. Viele diese Ideen sind recht weitreichend und werden für viele Betriebe erhebliche Erschwernisse mit sich bringen. Dazu zählen erhebliche Reduzierungen der Nährstoffversorgung unter den Nährstoffbedarf der Pflanzen.


Niedersachsen  ist vor allem in den nördlichen und östlichen Landesteilen erheblich betroffen. Auch hier werden Maßnahmen in den N sensiblen Gebieten ergriffen: 

  • Verpflichtende Wirtschaftsdüngeranalysen vor Aufbringung auf die Flächen, um den genauen Nährstoffgehalt zu kennen und so die Düngung noch präziser gestalten zu können.
  • Das Einarbeiten von Wirtschaftsdünger und Gärresten innerhalb von einer Stunde (anstatt früher vier Stunden).
  • Erhöhung der Mindestlagerkapazität für flüssige Wirtschaftsdünger und Gärreste auf sieben anstatt sechs Monate.