Aufpassen bei Blühstreifen und Honigbrachen

09.05.19 Im Rahmen der Antragsbearbeitung und fragen um unser Blühstreifenprojekt „Wir machen Göttingen bunter“ tauchen immer wieder einmal Fragen auf, die wir Ihnen gern nochmal allgemein formuliert an die Hand geben wollen:

Honigbrachen:

  • Es gibt Unsicherheiten, ob die im Handel vertriebenen Mischungen für die Anerkennung von Honigbrachen ausreichen.
  • Info dazu finden Sie hier: https://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/6/nav/360/article/32173.html
  • Die Liste der zugelassenen Kulturen finden Sie hier: https://www.lwk-niedersachsen.de/download.cfm/file/29743.html
  • Wichtig ist die Kontrolle der lateinischen Namen, die deutsche Bezeichnung allein ist möglicherweise nicht ausreichend!
  • Im schlimmsten Fall ist bei fehlenden oder falschen Kulturen eine Anerkennung als Honigbrache nicht möglich und der Saattermin lässt eine normale Brache nicht mehr zu. Bei knapp kalkuliertem Greening kann das zu den bekannten Folgen führen…
  • Wir haben eine Honigbrachenmischung der Agravis geprüft, die die Voraussetzungen erfüllt. Für alle können wir das jedoch nicht sagen, Chargennummer beachten.
  • Die Bezeichnungen „Imkermischung“ ist voraussichtlich für die Honigbrache nicht geeignet.
  • Wir bitten um entsprechende Kontrolle!

Blühstreifenprojekt

  • Wir gehen davon aus, dass die Codierung als „Kultur mit Biodiversitätsstreifen“ die richtige Wahl ist.
  • Wenn die Blühflächen darüber hinaus als ÖfV genutzt werden sollen, sind natürlich weitergehende Regelungen zu beachten. Für Honigbrachen sind beispielsweise die o.a. Punkte wichtig.
  • Als Brachen – Blühfläche (Code 915) ist der Saattermin im März zu beachten
  • usw.

Lassen Sie sich im Zweifel gern noch einmal beraten