Breitbandausbau – Vertragsgestaltung

08.05.19 Im Dezember 2018 wurde der Startschuss zum Breitbandausbau im Landkreis Göttingen gesetzt. Bis Ende 2020 soll der Landkreis flächendeckend mit mind. 50 Mbit/s versorgt werden. Dazu ist es notwendig, rund 900 km neue Kabeltrassen im Landkreis zu verlegen.
Diese Verlegung wird vielfach auf Flächen von Privatpersonen und Realverbänden durchgeführt. Die ersten Privateigentümer und Feldmarken sind bereits von der Telekom angesprochen. Wir versuchen aktuell Verhandlungen mit der Telekom zum Inhalt der notwendigen Gestattungsverträge aufzunehmen.

Die vorgelegten Verträge sollten zunächst nicht unterschrieben werden, da wesentliche Punkte nicht geregelt sind. Beispielsweise ist der Umfang der Dienstbarkeit zu nennen, der in den Vorlage sehr weitreichend ist. Darüber hinaus geht es auch um die Regelung des Informationsflusses und entschädigungslose Nutzungserweiterung oder die Verlegetiefe und die Aufnahme einer Meistbegünstigungsklausel. Als weiteren wichtigen Punkt sehen wir die Beweislastumkehr bei Schäden und Haftungsregelungen.
Sie unterstützen unsere Bemühungen, wenn zunächst nichts unterschrieben wird.