FFH Rhumeaue, Siebertal, Iberg und Hainholz

04.3.19 Der Landkreis Göttingen lädt ein zum Informationen zur geplanten Unterschutzstellung von FFH-Gebieten. Die Erweiterung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten ist geplant. Darüber informiert die Kreisverwaltung bei einer
Erläuterungsveranstaltung zur Unterschutzstellung der FFH-Gebiete 133, 134 und 145 am Dienstag, 12.03.2019, 18:00 Uhr
Gaststätte Hördener Krug, Hauptstraße 2, 37412 Hörden am Harz.

Wie empfehlen den betroffenen Grundeigentümern die Teilnahme.  Gegenstand sind folgende Schutzgebiete:

  • Naturschutzgebiet „Gipskarstlandschaft Hainholz“ (FFH-Gebiet 133)
  • Naturschutzgebiet „Siebertal“ (FFH-Gebiet 134)
  • Naturschutzgebiet „Rhumeaue“ (FFH-Gebiet 134)
  • Landschaftsschutzgebiet „Iberg“ (FFH-Gebiet 145)

Die geplanten Neufassungen der Schutzgebietsverordnungen dienen der Sicherung der im Landkreis Göttingen gelegenen Teile der genannten FFH Gebiete.
Eingeladen sind insbesondere betroffene Flächeneigentümerinnen und -eigentümer sowie Naturschutzvereinigungen. Während der Veranstaltung werden die Inhalte der geplanten Neufassungen der Schutzgebietsverordnungen dargestellt und erläutert. Die Veranstaltung ist öffentlich, wie empfehlen insbesondere den betroffene Flächeneigentümer und Flächennutzern diese Informationsmöglichkeit zu ergreifen. 

Informationen zum Gebiet Rhumeaue (FFH-Gebiet 134) finden Sie hier: 

Hintergrund: Die FFH Richtlinie verlangt eine nationale Unterschutzstellung der Gebiete, die in aller Regel als LSG oder NSG vorgenommen wird. Grundsätzlich wäre ein Schutz auch ohne weitere Verordnungen mit freiwilligem Vertragsnaturschutz möglich.