Betriebsrentenstärkungsgesetz

26.02.19 Das Betriebsrentenstärkungsgesetz soll helfen, die zukünftige Lücke der gesetzlichen Rentenversicherung zu schließen. Viele große Betriebe haben die Möglichkeiten schon länger genutzt, nun werden die kleinen und mittelständischen Unternehmen vom Gesetzgeber „freundlich aufgefordert“, tätig zu werden.
Um es kurz zu machen:
• Arbeitgeber müssen sich um das Thema kümmern
• es bietet für Ihre Arbeitnehmer (auch geringfügige) einen erkennbaren Vorteil und
• es kostet Sie in aller Regel kein (oder nur wenig) Geld.
Wir haben uns als Landvolkverband mit unserem Versicherungspartner
Landvolkdienste Vorsorge GmbH dem Thema angenommen und wollen Ihnen gern einen (natürlich unverbindlichen!) Infotermin zum Thema anbieten (Anmeldung erforderlich!):
Betriebsrentenstärkungsgesetz – warum und wie?
Donnerstag, 28. Februar 2019 10:00 – ca.12:00 Uhr im Seminarraum Landvolk Rosdorf