Feldgehölzschauen: Regionalbeauftragte sind Ansprechpartner

25.09.18 Im Herbst und Winter steht der Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern in der freien Landschaftan. In den Landschaftsschutzgebieten des Altkreises Göttingen bedarf die Beseitigung oder der Rückschnitt von Flurgehölzen aller Art, wie Hecken und Gebüsche heimischer Arten und außerhalb des Waldes stehender Bäume, einer vorherigen Erlaubnis.
Die Pressemiteilung des Landkreises finden Sie hier