FFH im Göttinger Wald

24.08.18 Die Stadt Göttingen beabsichtigt das FFH Gebiet 138 „Göttinger Wald“ unter Schutz zu stellen. Die FFH Richtlinie verlangt dazu eine Unterschutzstellung, die in aller Regel als LSG oder NSG vorgenommen wird. Grundsätzlich wäre ein Schutz auch ohne weitere Verordnungen möglich.
Zum Verfahren hat es ein umfangreiches Vorverfahren gegeben, in dem auch wir beteiligt waren und einige Punkte kritisch hinterfragt haben.
Nun geht es in die erste „echte“ Beteiligungsrunde. Wir haben die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben und freuen uns auf Anregungen unserer Mitglieder. Die Informationen zum Entwurf stellen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Die notwendigen Informationen finden Sie hier, für das notwendige Passwort melden Sie sich bitte im Büro.