Die Treckermaut

13.06.18 Die geänderte Auffassung des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) zur Maut für land- oder forstwirtschaftliche (lof) Betriebe hat zu einer großen Verunsicherung bei den Betroffenen geführt.
Danach sollen Transportfahrten von Traktoren mit Anhängern, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h haben, ab dem 1. Juli 2018 mautpflichtig sein.
Der Deutsche Bauernverband, der Bundesverband Lohnunternehmen und der Bundesverband der Maschinenringe mit Unterstützung der LWK Niedersachsen arbeiten mit Hochdruck daran, sich mit dem BAG auf eine praxistaugliche Umsetzung des Mautgesetzes zu verständigen, bis dieses zum 1. Januar 2019 geändert wird.

Dadurch sollen die bisher geltenden Befreiungstatbestände für lof Betriebe auch für Transporte mit Schleppern, die schneller als 40 km/h sind, wiederhergestellt werden.
Weiter Infos von Herrn Vaupel (LWK Nds.) zur weiteren Information  finden Sie hier