Kürzungen beim aktuellen Agrarantrag

12.01.18 Die nicht nachvollziehbaren Kürzungen beim aktuellen Agrarantrag stoßen bei sehr vielen Mitgliedern sauer auf. Offenbar sind durch unterschiedliche Datengrundlagen bei Antragstellung und nun erfolgter Kontrolle erkennbare Kürzungen veranlasst worden. Viele Mitglieder können die Kürzungen nicht nachvollziehen. Die Betroffenen werden voraussichtlich gut beraten sein, Widerspruch einzulegen.Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich! Bitte beachten Sie die Frist von vier Wochen (nicht ein Monat!). Auch die Auswirkungen auf AUM und Greening sollten  Sie im Auge behalten. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Information der Landwirtschaftskammer Januar 2018