Auszahlung der Direktzahlungen und Zahlungen AUM 2017

03.01.18  Die im Antragsjahr 2017 beantragten Direktzahlungen werden am 28.12.2017 gezahlt. Die Greeningprämie und die Zahlungen für Agrarumweltmaßnahmen sowie die Ausgleichszulage erfolgen erst im kommenden Jahr. Die Zahlung der Greeningprämie für 2017 beantragte Feldränder bzw. Streifenelemente, Brachen, Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen, Untersaaten oder Zwischenfrüchte als ökologische Vorrangflächen erfolgt voraussichtlich zum 31.01.2018. 

Grund für dieses Vorgehen ist, dass witterungsbedingt und aufgrund der absoluten Zahl der Kontrollen nicht sämtliche Prüfungen bis zum Jahresende abgeschlossen werden können. Die EU-Regelungen und die nationalen Gesetze binden die Verwaltung insofern, als dass eine Auszahlung erst nach Abschluss aller Kontrollen zulässig ist.

Für das Antragsjahr 2017 sollen die Ausgleichszulage am 28.02.2018 und die Zahlungen der Agrarumweltmaßnahmen am 15.03.2018 erfolgen.

Mit dank an die Quelle: LWK Niedersachsen