Sperrfristverschiebung auf Grünland

23.10.17 Aktuell haben viele Betriebe auf Grund der schwierigen Witterungs- und Bodenverhältnisse  Schwierigkeiten, die noch ausstehende Grasschnitternte durchzuführen und Wirtschaftsdünger auf den Grünlandflächen auszubringen.
Auf Anfrage des Landvolk Landesverbandes in der letzten Woche teilte die LWK mit, dass geplant ist, eine Verschiebung der Sperrfristen zur Ausbringung von Wirtschaftsdüngern auf Grünland zu ermöglichen.
Hierzu soll es einen Antrag auf der Homepage der Landwirtschaftskammer geben. Ein zweiwöchige Verschiebung würde dann bedeuten, dass abweichend zur geltenden Düngeverordnung die Sperrfrist (vom 1.11. bis 31.1.) verschoben werden könnte auf: 15.11.2017 – 15.02.2018. Möglicherweise könnte auch eine Verschiebung um vier Wochen in Frage kommen.

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Foto: www.landpixel.de