Waldfläche auch bei Nichtbewirtschaftung ein Erwerbsbetrieb

20.09.17 7,5 ha Waldfläche stellen auch bei Nichtbewirtschaftung einen Erwerbsbetrieb dar

Die Frage, ob Waldgrundstücke, die nicht wirtschaftlich genutzt werden, Betriebsvermögen darstellen, ist immer wieder Gegenstand von Gerichtsurteilen gewesen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass auch ein Wald, der nicht bewirtschaftet wird, ständig durch den natürlichen Aufwuchs an Wert gewinnt. Ob das Wachstum der Bäume tatsächlich die Erzielung eines Gewinnes ermöglicht, entscheidet der Einzelfall.

Nur bei äußerst geringen Flächen oder Flächen, bei denen kaum ein natürliches Holzwachstum festzustellen ist, besteht eine Chance, von einem Liebhabereibetrieb auszugehen. 7,5 ha sind aber auf jeden Fall nach der aktuellen Rechtsprechung zu viel.

BFH, Urteil vom 09.03.2017, VI R 86/14
Ein Bankangestellter hatte im Laufe von 10 Jahren 7,5 ha Wald erworben, die Flächen lagen teilweise mehr als 50 km auseinander. Er hat in dem Wald weder Holz eingeschlagen noch irgendwelche Durchforstungsmaßnahmen oder Pflegearbeiten durchgeführt. Danach verkaufte er alle Teilflächen zu einem deutlich über dem Ankaufspreis liegenden Verkaufspreis. Das Finanzamt sah in dem Verkauf einen Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf eines Forstbetriebes. Es folgten Finanzgerichtsverfahren.

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