Beteiligungsmöglichkeiten Suedlink nutzen!

suedlink317.11.16
Beteiligungsmöglichkeiten zur Trassenfindung nutzen!

  • Die Informationsseite der Tennet finden Sie hier.
  • Beteiligungsmöglichkeiten haben Sie bis zum 29. November 2016  über diesen Link. Sie kommen zunächst auf eine erklärende Seite bei der tennet, dann direkt auf einen webserver, um dort Ihre Einwendungen an der richten Stelle einzutragen.

Aktuell werden vor allem echte Raumwiderstände gesucht, dazu haben wir folgende Informationen vorbereitet:

  • Die allgemeinen Informationen zu Raumwiderständen finden Sie hier  
  • Die allgemeinen Informationen zur Methode finden Sie hier

Die aktuellen Karten sind unten verlinkt:

suedlink-trassen-1611
 

(Die Dateien der Streifenkarten sind bis zu 20 MB groß)

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Als Raumwiderstände gibt die tennet Folgendes an (in Auszügen Zitat tennet): 

 Zur Optimierung der vorgeschlagenen Erdkabel-Korridore können in der jetzigen Planungsphase insbesondere Hinweise führen, die sich auf die Aktualität der bislang einbezogenen über 50 Kriterien beziehen. Das sind vor allem bundesländerübergreifend, aber auch landesweit vorliegende Daten sowie großflächig abgrenzbare Kriterien, wie z.B.

Hinweise

  • zu vorbereitender und/oder verbindlicher Bauleitplanung in den Erdkabelkorridoren, die eine konkrete Trasse im Korridor stark erschweren würden.
  • zu großflächigen Kriterien, wie: lokal großräumige Altlasten, vergebene Abbaurechte nach Landesrecht, besondere Bodendenkmäler wie Gräberfelder o.ä.
  • zur verwendeten Datengrundlagen, wenn diese nicht mehr aktuell oder falsch sind bzw. wenn diese nicht richtig interpretiert wurden.
  • zu Bündelungsoptionen, die sich aus lokaler Sicht anbieten würden, aber noch nicht berücksichtigt werden konnten, da sie den Vorhabenträgern z.B. aus Daten- oder Geheimhaltungsgründen von Betreiberseite nicht lagegenau bekannt gemacht wurden.
  • zu besonderen gewerblichen Standorten (Störfallanlagen), die eine besondere Empfindlichkeit (Abstandsregelungen) gegenüber Erschütterungen aufweisen, z.B. Feuerwerksfabriken und –lager.
  • zu (großflächigen) stark munitionsbelasteten Flächen.
  • zu Einzugsbereichen von Wasserschutzgebieten, für die keine Festsetzung als Schutzzone III erfolgt ist.
  • zu laufenden Ausweisungsverfahren für Schutzgebiete (mit räumlicher Abgrenzung), die im bisherigen Kriterienset aufgeführt sind, wie z.B. Ausweisungsverfahren für Wasser- oder Naturschutzgebiete.
  • zu anstehenden Ausweisungsverfahren für hochrangige Schutzgebietskategorien (mit räumlicher Abgrenzung), die bislang noch nicht im bisherigen Kriterienset enthalten sind, z.B. geplante Ausweisung des Grünen Bandes als Nationales Naturmonument.
  • zu Nachnutzungsabsichten von ehemaligen Militärgeländen.

Welche Datensätze für die Entwicklung eines konkreten Erdkabel-Korridors verwendet wurden, und damit für die weitere Optimierung besonders relevant sind, kann dem entsprechenden Steckbrief, der für jedes Korridorsegment vorliegt, entnommen werden.
Nicht alle punktuellen und kleinräumigen Hinweise können zu Beginn der Planung berücksichtigt werden. Im folgenden Genehmigungsverfahren werden die zu betrachtenden Kriterien immer umfangreicher und kleinteiliger, dann können auch regionale Artvorkommen oder Standorte von Baudenkmälern berücksichtigt werden.

Gehen Hinweise zu Kriterien ein, die in der jetzigen Planungsphase noch keine Berücksichtigung finden können und den weiteren detaillierteren Verfahrensschritten (Bundesfachplanung, Planfeststellung) vorgreifen, so werden diese Hinweise gesammelt und später bei den konkreteren Planungen einbezogen – kein Hinweis geht verloren!

Hinweise, die erst auf einer späteren Planungsstufe bewertet werden können, können auch im Rahmen des formalen Genehmigungsverfahrens eingebracht werden, das umfangreiche Mitwirkungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger sowie Träger öffentlicher Belange vorsieht.